Mit
der Inanspruchnahme der Nachweis- Vermittlungstätigkeit bzw. mit der
Anforderung von Informationen, eines Exposès, der Durchführung von
Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem
Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von
Karl-Heinz Miketta Immobilien angebotenen Objektes, kommt der
Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1.
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind
nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss
fällig:
Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages: 3,57 % (inkl. 19 % MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises.
Bei Abschluss eines
Wohnraummietvertrages: 2,38 (inkl. 19 % MwSt.) Nettokaltmieten der
vertraglich vereinbarten Nettokaltmiete (sofern dies gesetzlich
zulässig ist - Suchauftrag -).
Bei Vermietung und
Verpachtung gewerblicher Räume: Bei Vermietung und Verpachtung,
unabhängig von der Vertragsdauer vom Mieter / Pächter 3,57 % (inkl. 19 %
MwSt.) Brutto Monatsmieten (Nettokaltmieten zzgl. monat-licher Heiz-
und Betriebskosten Vorauszahlung)
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch
unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der beabsichtigte
oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem
nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem
Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen
zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren
Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die
Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig,
wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des
Vertrages war.
Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages verdient und fällig.
Erfolgt innerhalb von zwölf Monaten nach
Vertragsabschluss ein Folgekauf-/mietvertrag mit dem durch unser Büro
zusammengeführten Vertragsparteien im angegebenen Objekt, so hat
Karl-Heinz Miketta Immobilien für dieses kausal verursachte
Rechtsgeschäft ebenfalls einen Courtageanspruch in Höhe der vorstehend
aufgeführten Maklerprovision.
2. Der Makler hat
Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder
Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge.
Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Provisionsanspruch
durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
3. Karl-Heinz
Miketta Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei
entgeltlich tätig zu sein. Es stellt keinen Verstoß gegen unsere
Unparteilichkeit dar, bei den Preisverhandlungen zwischen Käufer und
Verkäufer zu vermitteln, sofern nicht mindestens eine Vertragspartei
dagegen Widerspruch einlegt.
4. Eine
Reservierung einer Kaufimmobilie ist möglich, jedoch zeitlich begrenzt
auf maximal vierzehn Tage. Sie wird gegen eine Gebühr in Höhe von 10 %
der unter dem Punkt Maklercourtage / Maklerprovision genannten
Provision zzgl. 19 % Mehrwertsteuer, womit auch Aufwendungen für
Telefon, Fahrten, Büro- und Anzeigekosten usw. abgegolten sind,
vereinbart. Dieser Betrag ist fällig mit Unterzeichnung der
Kaufabsichtserklärung und zahlbar nach Rechnungsstellung. Diese
Reservierungsgebühr wird beim Kauf vom Maklerhonorar in Abzug gebracht.
Diese Reservierung dient zu Sicherung des Angebotes für den Käufer bis
zum vereinbarten Zeitpunkt; der genannte Betrag ist die Entschädigung
bei vergeblicher Reservierung aus Gründen, welche der/die Käufer zu
verantworten haben.
5. Alle Angaben in
Form von Offerten bzw. Exposès sind streng vertraulich und nur für den
eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Karl-Heinz
Miketta Immobilien in Höhe der vereinbarten Maklercourtage, sofern
dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot
Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
6. Alle Angaben zum
Objekt – erhaltene Angaben, Abmessungen und Preisangaben basieren auf
erteilten Auskünften des Verkäufers / Bauherren / Behörden. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung
übernommen werden. Die versandten Exposès und sonstigen Unterlagen
stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Es obliegt
dem Kauf-/Mietinteressenten, alle Angaben vor Vertragsabschluss noch
einmal selber zu prüfen.
Unsere Angebote sind freibleibend, Irrtümer und zwischenzeitlicher Verkauf / Vermietung sind vorbehalten.
7. Alle personen-
und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung
des Auftrages verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe
an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich
ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
8. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die
Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht (BGB § 306).
Karl-Heinz Miketta Immobilien Im Winkel 11 41238 Mönchengladbach Tel. +49 (0) 2166 22160 Fax +49 (0) 2166 145038
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